Hundegesetz Berlin und seine Auswirkungen

FAQ für Hundehalterinnen und –halter zum Hundegesetz und der
Durchführungverordnung (siehe BHV-Seite)


Es gilt zwischen dem Berliner Hundegesetz und der sogenannten Hundeverordnung zu unterscheiden:
In dem Berliner Hundegesetz, das seit dem 22. Juli 2016 in Kraft ist, sind die Neuregelungen zur Leinenpflicht für Hunde bereits verankert. Die Leinenpflicht gilt allerdings erst mit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungsverordnung. Diese wird am 29. September 2018 verkündet und tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. Sie regelt insbesondere die Anforderungen und Details für die Ausnahmen
von der Leinenpflicht.

 

 


I. Allgemeine Leinenpflicht

 

1. Wo muss ich meinen Hund an die Leine nehmen, wo darf ich ihn frei laufen lassen?
Allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten
Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen, ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete
und -freilaufflächen. Die ausgewiesenen Hundeauslaufgebiete und -freilaufflächen in Berlin finden
Sie unter folgendem Link:
http://www.berlin.de/senuvk/forsten/hundeauslauf/
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.


2. Sieht das Gesetz Ausnahmen von der allgemeinen Leinenpflicht vor?
Ja. Die allgemeine Leinenpflicht gilt in folgenden Fällen nicht:
- Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben. Maßgeblich ist also der
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. Eine Sachkundebescheinigung ist
für diesen Fall nicht erforderlich. Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes
Halterin/Halter des Hundes waren, reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid,
der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister aus.
- Wenn Sie als sachkundig im Sinne des Berliner Hundegesetzes gelten und eine Sachkundebescheinigung
erhalten haben.

Dies ist u.a. der Fall, wenn
- Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben.
- Sie in den letzten 5 Jahren einen Hund mindestens drei Jahre beanstandungsfrei gehalten haben und Sie ein Sachkundebescheinigung erhalten haben.
- wenn Sie zu einer der in § 6 Absatz 2 genannten Personengruppen gehören und eine Sachkundebescheinigung
erhalten haben. Als sachkundig gelten zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte sowie Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle finden Sie unter § 6 Absatz 2 des Berliner Hundegesetzes).
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.

3. Welche Vorteile habe ich durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht?
Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde - vergleichbar den Regelungen
des alten Hundegesetzes - weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich
ohne Leine geführt werden.
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.


4. Darf eine andere Person aus meinem Haushalt oder dürfen andere Bekannte den Hund,
den ich vor Inkrafttreten des Gesetzes (22.07.2016) bereits gehalten habe, ohne Leine in
dafür zulässigen Bereichen der Stadt laufen lassen?
Nein, nur wenn Sie, d. h. die/der betreffende Halter/-in selbst, den Hund ausführen, ist er von der
allgemeinen Leinenpflicht befreit.


II. Sachkundebescheinigung (sogenannter Hundeführerschein)
1. Bin ich verpflichtet, den Hundeführerschein zu erwerben?
Nein, dies ist freiwillig. Sie benötigen ihn nur, wenn Sie ihren Hund von der allgemeinen Leinenpflicht
befreien wollen.


2. Wo kann ich die Sachkundeprüfung ablegen?
Die Prüfung kann bei Sachverständigen abgelegt werden. Eine Liste der Sachverständigen erhalten
Sie bei den Ordnungsämtern der Bezirke.


3. Wie sieht eine solche Sachkundeprüfung aus?
Das Hundegesetz schreibt seit 22. Juli 2016 eine theoretische und eine praktische Prüfung vor. Die
Hundeverordnung konkretisiert diese Prüfungsanforderungen.
Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen mit vorgegeben Antwortmöglichkeiten (Multiple
Choice). Der theoretische Teil ist bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet
sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird unter Aufsicht durchgeführt.
In der praktischen Prüfung wird der Gehorsam des Hundes von einer sachverständigen Person geprüft.
Der Hund soll bei der Prüfung mindestens 1 Jahr alt sein. Die Einzelheiten der Prüfung sind in
Anlage 1 zur Hundegesetzdurchführungsverordnung beschrieben.
4. Wie bekomme ich die Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein)?
Die Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes, nachdem Sie erfolgreich
die Sachkundeprüfung abgelegt haben oder wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen
(z. B. Tierarzt oder Diensthundeführer sind oder wenn Sie einen Hund nachweislich 3 Jahre beanstandungsfrei
in den letzten 5 Jahren gehalten haben).


5. Kann ich die Sachkundeprüfung bereits jetzt ablegen und die Sachkundebescheinigung
(Hundeführerschein) beantragen?
Nein. Die Regelungen dazu treten erst mit der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz ab 1.
Januar 2019 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die Sachkundeprüfung abgelegt und die Sachkundebescheinigung
beantragt werden.


6. Ich habe eine Sachkundebescheinigung eines anderen Bundeslandes. Wird diese in Berlin
anerkannt?
Ja, bei Vorlage einer amtlich anerkannten Sachkundebescheinigung einer zuständigen Behörde eines
anderen deutschen Landes kann Ihnen in Berlin die hier gültige Sachkundebescheinigung ohne erneute
Prüfung ausgestellt werden.


7. Gilt meine Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein) für mehrere Hunde?
Nein, die Bescheinigung gilt grundsätzlich nur für einen bestimmten Hund. D. h., für jeden weiteren
gehaltenen Hund ist eine gesonderte Sachkundebescheinigung erforderlich.


8. Gilt meine Sachkundebescheinigung für alle den Hund ausführenden Personen?
Nein, die Bescheinigung gilt nur für die Person, auf deren Namen sie ausgestellt wurde. Andere den
Hund ausführende Personen müssen eine eigene Sachkundebescheinigung für den Hund erwerben,
um von der Leinenpflicht befreit zu werden.

 

Welpen im Training bei Ka-Dogs

Wer mich kennt, weiß, dass ich kein Fan von klassischen "Welpenspielgruppen" bin, deshalb möchte ich hier mal darstellen, warum und was für mich wichtig ist beim Welpentraining und vor allem, wie es bei Ka-Dogs durchgeführt wird, damit es auch für die interessant werden könnte, die nur zum "Spielen" Gruppen suchen...

 

 

 

1. Was ist Spiel bei Hunden bzw. was macht der Mensch daraus ?

 

Das Spiel bei Hunden ist gekennzeichnet von gegenseitigen Spielaufforderungen ( eigentlich eher Kommunikation untereinander, der Mensch macht daraus eher "Spiel", weil es scheinbar freundlich abläuft), gegenseitigen Aktionen, die nicht verängstigen oder bedrängen und zum Weitermachen einladen. Das ist oft aus meinen Beobachtungen heraus aufgrund von unterschiedlichen Temperamenten und Bedürfnissen eher weniger der Fall. Wirkliches Spiel ist für mich auch eine Frage des Vertrauens bei Hunden, da man sich gut kennt und einschätzen kann. Somit bin ich immer recht skeptisch bei spontanen Treffen sich nicht bekannter Hunde. Man wird oft vorher gefragt, "ist dein Hund sozialverträglich" mhm..sehr schwierig zu beantworten..es sollte wohl eher die Frage an den Halter gehen, ob er in der Lage ist, sein Hund jederzeit beschützen und vor unschönen, oft langfristig schädigenden Erfahrungen wie Mobbing zu bewahren. Denn woher soll ich ohne Kenntnis über den "neuen " anderen Hund als Halter oder Trainer wissen, wie die Kommunikation abläuft oder dann evtl. sogar ein freundschaftliches Spiel ? D.h. erkennt der Halter , wann sein Hund in brenzligen Situationen ist ? Das ist leider oft zu verneinen...oft wird Hetzen von Hunden, wo der Gehetzte fast zusammenbricht (runder Rücken, Ohren nach hinten angelegt, Schwanz tief unterm Bauch...) als Jagdspiel bezeichnet..nein andere Hunde einschüchtern, verängstigen ist kein Spiel..egal ob durch den eigenen oder durch fremde Hunde... oft beginnt es schon beim Welpen, entweder als Opfer oder als Täter...meist in Spielgruppen nicht erkannt und dadurch verstärkend für das Verhalten...und nein, da muss keiner durch....Da wäre an vielen Stellen Beratung vor Ort oft sinnvoll, was im Welpentraining schon der Fall ist, auf der bunten Wiese außerhalb eher weniger... aber auch hier sollte Spiel sehr wohl ausgewählt sein und kein wildes Getobe, auch wenn das viele Halter begeistert... aber ich frage mich immer, was soll der Welpe beim Toben mit gleichalten ebenfalls untrainierten Welpen lernen ? Das Mobben oder Gemobbt werden ?? Mit negativen Verknüpfungen für Folgemonaten-und jahre ?

 

2. Wie kann es anders laufen, was zeichnet eine gute Welpengruppe aus ?

 

Welpentraining kann einzeln und auch in der Gruppe erfolgen (max.6 Hunde ). Was ist für mich dabei wichtig ? Bei Welpen geht es um positive Erfahrungen, die sie im Alltag und ihrer Lebensumgebung sammeln sollten, von winzig an. D.h. das fängt bei mir auch beim Züchter an, wie werden die Welpen dort auf ihre Leben vorbereitet ? Und wie stellt sich der Besitzer das Leben mit dem Welpen und Junghund vor ? Oft sind hier die Ansichten sehr unterschiedlich..es wird oft viel Wert auf "Gehorsam" gelegt..ein "Sitz" und "Platz" ist oft wichtiger als das Belohnen von gutem Alltagsverhalten...leider sehr schade...sicher ist es auch schwieriger zu erkennen, was richtiges Verhalten ist als ein richtiges "Sitz" oder "Platz" zu beurteilen.

Bei Ka-Dogs ist es gekennzeichnet von Üben von Alltagssituationen an unterschiedlichen Standorten im Alltag der Halter, von Bestätigen von freundlichem Verhalten, Kennlernen von unterschiedlichen Menschen, Tieren, Geräuschen. Untergründen, art-und altersgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten und ganz "nebenbei" auch von Bindungsarbeit....das für mich A und O im Hund-Mensch-Alltag und die Basis von allem was folgen soll. Selbstverständlich werden auch Sozialkontakte geübt, das freundliche Miteinander mit erwachsenen welpenerprobten Hunden und auch untereinander, wenn es passt, ohne dass ein Welpe mit negativen Erfahrungen aus dem Training geht. Selbstverständlich ist auch der Zeitrahmen und das Beachten von Pausen wichtig, wenn man bedenkt , dass so ein Murkelchen schon mit neuen Umgebungen und anderen Hunden/Menschen/Tieren angestrengt wird, weil alles neu und unbekannt ist. Was nutzt einem Halter ein völlig überdrehter und überforderter Welpe ? Also ist auch die Balance von Förderung und Entspannung und das Lernen von Sich-entspannen-können ein Thema beim Welpentraining. Selbstverständlich werden auch Fragen und Anregungen aufgenommen und nach Machbarkeit im Sinne aller Teilnehmer/innen umgesetzt. Das klassische Spielen / Toben wird man bei mir eher am Rand beobachten können, sei denn man schaut sich gemeinsam das Miteinader ausgewählter passender Hunde an und übt den Abruf, der gerade bei Hundekontakten die Königsklasse des Trainings ist und leider bis ins hohe Hundehalter für die meisten Hundehalter ein Dauerthema, weil als Welpe versäumt oder nicht beachtet... 

 

Ihr seht und lest...Welpentraining ist mehr als Spielen und Toben...und sollte es auch sein. Denn möchte man selbst Geld bezahlen, um den Hund vermeintlich "toben und spielen" zu sehen , ohne selbst als Halter aktiv zu werden ? Ist es nicht wichtiger für das Miteinander, das gemeinsame Teamwerden zu üben, um dort Vertrauen und Bindung aufzubauen, damit ich als Halter der Fels in der Brandung für meinen Hund in jeder Lebenslage bin ? 

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Wichtiges für Hundehalter/innen in Brandenburg

Da es oft rechtliche Wissenslücken bei Hundehaltung gibt, denke ich, sollten gerade Hundetrainer/innen aufklären über die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen man sich als Hundemensch bewegt.

 

Folgende Rechtsgebiete sind für Hundehalter/innen u.a. interessant:

- Hundehalteverordnung Brandenburg

- Jagdschutzgesetz (BdgJagdG) (z.B. Brut-und Setzzeit, Nichtjagen/-hetzen von Tieren aller Art)

- Tierschutzgesetz (z.B. Vorgaben zur Haltung und zum Training von Hunden)

- Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) (z.B. Einfuhrbestimmungen bei Auslandshunden)

 

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