Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


Die hier dargestellten AGB´s sind Vertragsbestandteil und sind mit Vertragsabschluss anzuerkennen. Dieser kommt zustande, wenn die Leistungen von Ka-Dogs in Anspruch genommen werden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) Stand 11/2019

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

Aufbewahrung /Speicherung von Unterlagen

Bei Verträgen, die schriftlich geschlossen werden, erhält ein Exemplar der Kunde, das Duplikat verbleibt sicher verwahrt in den Unterlagen von Ka-Dogs in Papierform, wird nicht sep. gespeichert.

Alle weiteren schriftlich erstellten Unterlagen wie z.B. der Fragebogen, werden ausgedruckt und analog den Vertragsunterlagen sicher bei Ka-Dogs aufbewahrt und nicht sep. gespeichert.

Die Vernichtung der Unterlagen erfolgt nach den buchhalterischen Aufbewahrungspflichten (gegenüber dem Finanzamt)

 

§ 1 Impfschutz

Um Leistungen der Hundeschule in Anspruch nehmen zu können, ist es wünschenswert, dass der teilnehmende Hund grundimmunisiert ist. (Vorlage Impfausweis/Titerstatus vor Trainingsbeginn)

 

§ 2 Haftpflicht

Der Hund muss durch die/den Teilnehmer/in haftpflichtversichert sein (Vorlage einer gültigen Police vor Trainingsbeginn)

 

§ 3 Eigenhaftung der Halter

Jede/r Teilnehmer/in ist für seinen Hund verantwortlich und ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule - nicht nur während des Trainings, sondern auch bei Begrüßung/Verabschiedung und in Pausen- durch seinen Hund entstehen.

 

§ 4 Haftung der Hundeschule

Die Hundeschule ist betriebshaftpflichtversichert für ihre Tätigkeit.
Die Hundeschule haftet nicht jedoch für Schäden/Verletzungen, die durch fahrlässiges Verhalten der Halter an mitgeführten Tieren entstehen sowie den Diebstahl/Verlust der Tiere bei Führung durch die Halter. 

 

§ 5 Begleitung durch weitere Personen

Die Hundehalter dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule von Personen begleitet werden. Die Haftungsausschlüsse gelten auch für diese Begleitpersonen.
Kinder dürfen die Teilnehmer begleiten und sind von einer Aufsichtsperson bzw. den Eltern zu beaufsichtigen. Die Führung des Hundes erfolgt grundsätzlich unter Aufsicht der Aufsichtsperson, eigenständiges Führung nur dann, wenn das Kind körperlich und geistig in der Lage dazu ist.

 

§ 6 Foto-und Bildrechte

Bild- und Tonaufnahmen dürfen von den Teilnehmern und begleitenden Personen nur vom eigenen Hund gefertigt werden.
Aufnahmen von anderen Hunden, weiteren Haltern und des Grundstückes erfolgen nur nach Absprache.

Sollten widerrechtlich nicht erlaubte Aufnahmen erfolgt sein, sind diese unverzüglich unter Aufsicht einer Person der Hundeschule zu löschen.

Werden widerrechtlich erlangte Aufnahmen ins Internet gestellt bzw. auf anderem Wege der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, hat dies den sofortigen Ausschluß des Teilnehmers und/oder der begleitenden Person zur Folge.
Jeglicher Leistungsanspruch des Halters verfällt damit unverzüglich. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die Hundeschule vor.

Die Hundeschule veröffentlicht teilweise selbst aufgenommene Fotos auf der Homepage mit dem Fokus auf den Hund. Jeder Teilnehmer stimmt mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Hundeschule der Veröffentlichung zu.

Sollte dies nicht gewünscht werden, ist dies hier anzukreuzen

 

§ 7 Trainingsregeln

Den Anweisungen der Trainerin ist zur eigenen und zur Sicherheit des Hundes Folge zu leisten.

Kritik an Trainingsmethoden oder Änderungswünsche ist vor Ort und unverzüglich vorzubringen, damit schnellstmöglich eine Zufriedenheit für das Hund-Halter-Team wiederhergestellt werden kann.

 

Der Hund ist während des Trainings am Halsband oder bei Schleppleine am Geschirr zu führen. Freilauf erfolgt nur nach Aufforderung durch die Trainerin. Im Gruppentraining ist darauf zu achten, dass die Hunde den jeweiligen Individualabstand des anderen Hundes nicht unterschreiten, um unnötige Aggressionen zu vermeiden.

 

Aversive Trainingsmethoden gehören nicht in diese Hundeschule. Dazu gehören Anti-Bell-Halsbänder, Sprühhalsbänder, Stachelhalsbänder, E-Takter, Würgehalsbänder ohne Stopp sowie das Benutzen von Wurfdisc, Schlüsseln o.ä.. Weiterhin wird in dieser Hundeschule nicht mit Schnauzengriff (behält die Natur nur den Hundemüttern gegenüber Welpen vor) und sogenanntem Alphawurf (bewusstes Auf-den-Rücken-Legen durch den Halter) gearbeitet.

Die Trainerin behält sich vor, den Unterricht abzubrechen, wenn dem Tier durch den Halter Schmerzen oder unzumutbare Härte zugefügt wird.

 

Krankheiten/Schmerzen des Hundes ermöglichen kein für den Hund angenehmes Training, deshalb bedarf jede Gesundheitsveränderung negativer Art einer Absprache vor dem Training. Ein kranker, sich unwohl fühlender  Hund gehört nicht ins Training, gern wieder, wenn frei von ansteckenden Krankheiten und mobil und mit Spaß dabei.

Die Läufigkeit von Hündinnen ist vor dem Training anzusagen, besonders beim Gruppentraining oder auch bei Wanderungen/Ausflügen. Dann ist darauf zu achten, dass Rücksicht auf die anderen Hunde genommen wird. Bei Prüfungen, z.B. HFS., läuft die läufige Hündin zuletzt.

 

Ein Trainingserfolg wird nicht garantiert.


§ 8 Bezahlung des Trainings

Gebühren sind vor Teilnahme des jeweiligen Trainings in bar zu entrichten.

Eine Absage (telefonisch (SMS/WhatsApp/Email) des Trainings hat mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen.

 

Sollte dies nicht erfolgen, behalte ich mir vor, die Trainingsgebühr inkl. ggf. An/Abfahrt in Rechnung zu stellen.

Haltern, die aufgrund ihres Verhaltens vom Unterricht ausgeschlossen werden, wird die Trainingsgebühr nicht erstattet.
Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer aus eigenen Gründen das Training abbricht.

Dies gilt sowohl bei Einzelpreisen als auch für die 5-/10-Karten.

 

Karten und Angebote sind nicht übertragbar oder verkäuflich, sie verfallen bei Mitteilung der Nichtinanspruchnahme.

 

Können Termine, welche z.B. im Rahmen eines gebuchten Kurses oder Nutzung der Karten stattfinden und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren sind, nicht wahrgenommen werden und wird nicht mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt, verfallen diese ersatzlos. Bei termingerechter Benachrichtigung kann einmalig ein Ersatztermin vereinbart werden. Dies gilt nicht für einmalige Veranstaltungen wie z.B. Wanderungen oder Seminare.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Gerichtsstand ist Oranienburg.

 

 

 

 


Download
AGB´s neu 11/2019
AGB Stand 11_19.pdf
Adobe Acrobat Dokument 217.8 KB