Brut-und Setzzeit in Brandenburg

Die Brut und Setzzeit hat bereits begonnen vom 01.März bis zum 15.Juli bedeutet dies für uns und unsere Hunde: Leinenzwang.

 

Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße in Höhe von 5000€ und mehr erfolgen. Die strengste Gesetzeslage herrscht in Brandenburg,Sachsen-Anhalt sowie im Saarland.
Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn der Hund sich nicht im Einwirkungsbereich des Hundeführers befindet.
Leider gibt es keine einheitliche Regelung zum Einwirkungsbereich, gerade für Hunde, die mit Schleppleinen ausgeführt werden, würde ich sicherheitshalber nicht mehr als 5-8 Meter Leinen verwenden und am Besten welche in einer Signalfarbe, so dass man auch vom weiten erkennen kann, dass der Hund angeleint ist.

Meine persönliche Meinung ist ganz klar: Pro Natur.
Genügend Wildtiere lassen ihr Leben auf Straßen oder sterben durch landwirtschaftliche Maschinen. Zuletzt darf die Jagd nicht vergessen werden.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir lediglich "Gast" sind und uns auch so verhalten sollten und das natürlich das gesamte Jahr über. Auch jeder noch so abrufsichere Hund kann getreu seiner Natur-anders reagieren als gewünscht. Ein Tier bleibt in seinem Element immer ein Tier.


In Brandenburgs Wäldern herrscht im übrigen das ganze Jahr über Leinenzwang.

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Kommentare: 5
  • #1

    Anonyma (Donnerstag, 05 Juli 2018 18:12)

    Woraus ergibt sich der Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Brandenburg und wo ist geregelt, wann Brut- und Setzzeit ist?

  • #2

    Ka-Dogs (Donnerstag, 05 Juli 2018 22:28)

    Die Brut-und Setzzeit ist wie bereits erwähnt im Bundesjagdgesetz (siehe Link) festgelegt und ergibt sich aus der Notwendigkeit des Schutzes der frisch geborenen Wildtiere und Bodenbrüter, die in dieser Zeit geboren werden und schutzlos von den Elterntieren in hohem Gras und in Feldern abgelegt werden. Stöbert der Hund z.B. ein Kitz auf, nimmt die Mutter das Kitz nicht mehr an und es ist leider dem Tode geweiht...das soll logischerweise verhindert werden, sodass Hund und Mensch die jungen Wildtiere weder aufstöbern/aufscheuchen sollen und schon gar nicht anfassen etc. sollten. Der genaue Zeitraum im Bundesland steht in den kommunalen Jagdgesetzen. In Brandenburg ist es vom 01.03 bis 15.7.

  • #3

    Barbara (Samstag, 02 März 2019 21:50)

    In der Brandenburger Hundeverordnung ist die Brut- und Setzzeit nicht explizit geregelt. Auch in den Veröffentlichungen der Landesjagdbehörde, wo das Recht zum Abschuss von Haustieren geregelt ist, steht nichts über eine Leinenpflicht in der Feldflur während der sogenannten Brut- und Setzzeit. Im Gegensatz dazu ist dies zb in Niedersachsen klar geregelt.

  • #4

    Ka-Dogs (Samstag, 02 März 2019 22:48)

    Danke liebe Barbara, für Dein Feedback.
    Die Brut-und Setzzeit ist Bestandteil des Waldgesetzes Brandenburg und somit nicht in den Hundeverordnungen separat geregelt. Zusätzlich gibt es eine grundsätzliche Leinenpflicht in Brandenburg, diese ist in der Hundeverordnung geregelt.
    https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-brandenburg/

    Für die Wildtiere - Hunde bitte an die Leine in der Brut-und Setzzeit, auch wenn der Hund vermeintlich abrufbar ist...aufstöbern von jungen Wildtieren gehört auch zum unerwünschten Jagdverhalten ....

  • #5

    Ka-Dogs (Montag, 06 März 2023 12:26)

    Hier nochmal für alle die Grundlage zur Leinenpflicht in Wäldern von Brandenburg (ganzjährig) https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lwaldg#37
    Siehe § 15 Abs. 8

    Die Brut-und Setzzeit gilt bundesweit. Damit ist es nicht explizit in den Hundeverordnungen erwähnt.

    Auch ein guterzogener und abrufbarer Hund kann Wild in Wiesen aufspüren, aufscheuchen. Das ist bei Wild-Nachwuchs fatal, weil dann die Elterntiere nicht mehr an die Jungen rangehen und sie somit sich selbst und damit vermutlich dem Tod geweiht sind.